MAS-FES Roundtable zur Evaluierung des neuen Sozialversicherungsgesetzes

In den palästinensischen Gebieten gibt es seit April 2016 ein neues Sozialversicherungsgesetz. Seit der Bekanntgabe der Inhalte formierte sich massiver Protest aus der Zivilgesellschaft und das Gesetz wurde vorerst eingefroren. Aus diesem Anlass organisierte das Palestine Economic Policy Research Institute (MAS) in Kooperation mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) am 11. Mai 2016 einen Roundtable.

Unter dem Thema „Evaluierung des neuen Sozialversicherungsgesetzes“ freute sich Raja Khaladi, MAS Research Coordinator und Moderator der Veranstaltung, neben den vier geladenen Hauptrednern auch dutzende weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Privatwirtschaft, dem öffentlichen Dienst und der Zivilgesellschaft begrüßen zu dürfen.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf der kritischen Beleuchtung des Zustandekommens des Gesetzes sowie der Abwegung positiver und negativer Elemente. Basierend auf einem von ihm verfassten Bericht zum Gesetz präsentierte Mohammad Khader, Professor für Verfassungsrecht an der Birzeit Universität, zu Beginn einen Überblick zu den Inhalten des neuen Gesetzes und hob vor allem jene Änderungen hervor, die noch nach dem Beratungsprozess vorgenommen worden. Als Vertreter des Arbeitsministeriums verteidigte Belal Zawabeh, Generaldirektor der Abteilung für Arbeitsbeziehungen, das Gesetz hingegen und erklärte den rechtlichen und administrativen Rahmen des Entstehungsprozesses. Kritik übte Issam Abdeen, Abteilungsleiter für lokale und regionale Angelegenheiten der Al Haq Vereinigung, vor allem daran, dass Kernelemente des Gesetzes nach Beendigung des Beratungsprozesses geändert worden. Die Ansicht, dass dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Regierung und Zivilgesellschaft nachhaltig gestört wurde, teilte auch Abed al Rahim Al Hasan, Mitglied der Association of Banks in Palestine, und kritisierte darüber hinaus die Ineffizienz des neuen Gesetzes.

In der sich anschließenden Diskussion wurde der Entstehungsprozess des Gesetzes von den Anwesenden als instransparent kritisiert. Dass das Gesetz Änderungen enthalte, die nach dem Beratungsprozess hinzugefügt wurden, sei nach Angaben der Teilnehmenden sowohl inhaltlich als auch verfassungsrechtlich problematisch. Auch die Ausgestaltung des Nationalen Versicherungsfonds sei für die Diskutierenden inakzeptabel, da der unabhängige Status des Fonds eine Kontrolle durch die Regierung unmöglich mache. Zudem waren sich die Teilnehmenden einig, dass das Gesetz überarbeitet werden müsste, da es in vielen Aspekten sehr unpräzise sei, im Widerspruch zu bestehenden Gesetzen stehe und generell einen Rückschritt für viele Arbeiternehmer und vor allem Arbeitnehmerinnen bedeute.

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